Vertragsparteien sind Robot School GmbH, Industriestraße 23b, 61449 Steinbach (Taunus) (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigter oder der Vormund des Teilnehmers (im Folgenden “Teilnehmer” und „Erziehungsberechtigten“ genannt).
Für die Geschäftsbedingungen zwischen den genannten Parteien gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden Regelungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Geschäftsbedingungen bedarf.
Die Anmeldung ist dann für den Teilnehmer verbindlich, wenn die Anmeldung eingegangen ist und dem Erziehungsberechtigten schriftlich per E-Mail bestätigt wurde. Die Teilnahmebestätigung erfolgt in der Regel binnen drei Werktagen.
Der Veranstalter sendet über die festgelegte Kursgebühr eine elektronische Rechnung an die von dem Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse. Der Rechnungsbetrag ist von dem Erziehungsberechtigten entweder während der Buchung über eines der zur Verfügung gestellte Online Zahlungsmöglichkeiten oder binnen 14 Tagen, per Banküberweisung auf das darin angegebene Rechnungskonto des Veranstalters zu zahlen. Barzahlungen sind nicht gestattet.
Die Leistungen beschränken sich auf die in der Ausschreibung angegebenen Punkte. Änderungen im Ablauf bleiben vorbehalten. Irreguläre Sonderveranstaltungen (z.B. Wochenendworkshop, Tagesworkshop, Feriencamps, Geburtstagsfeier) können besondere vertragliche Regelungen erfordern. Diese ersetzen dann gegebenenfalls die entsprechenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verändern, sofern die Interessen des Teilnehmers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, binnen 4 Wochen nach einer wirksamen Bekanntgabe der Vertragsänderung durch den Veranstalter, die Bestandteile der Änderungen mit der Abgabe einer eindeutigen Willenserklärung zu widersprechen (in Schriftform).
Sollte innerhalb der genannten Frist keine Willenserklärung seitens der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten abgegeben worden sein, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter:
Robot School GmbH
Industriestraße 23b
61449 Steinbach
E-Mail: info@robot-school.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular.pdf
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Leistung als die von uns angebotene, günstigste Leistung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen kann, wenn wir unsere Leistungen („die Dienstleistung“) vollständig erbracht haben und mit der Ausführungen der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Regelmäßige Gruppenkurse und FerienCamps:
Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden die Kursgebühren vollständig zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später als 30 Tage davor, werden Kursgebühren anteilig in Rechnung gestellt. Dies wird wie folgend berechnet:
Bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Kursgebühr werden erstattet.
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Kursgebühren werden in voller Höhe berechnet.
Probestunden, Einzel-/Geschwisterkurse, Kindergeburtstage, Familienworkshops, Nachhilfe-Kurse:
Kurstermine können bis 24 Stunden vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 24 Stunden vor Kursbeginn, werden die Kursgebühren vollständig berechnet.
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Bis zum Veranstaltungsbeginn kann ein Teilnehmer noch durch einen Dritten ersetzt werden. Allerdings kann der Veranstalter dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte den Anforderungen der Veranstaltung nicht genügt.
Beim vorzeitigen Abbruch einer Veranstaltung gibt es im Regelfall keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmerbetrag
wird dann vollständig erstattet; weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße des Teilnehmers entgegen der Weisungsbefugnis des Veranstalters oder durch grobes ordnungswidriges und/oder wiederholtes störendes Verhalten können, im Interesse der anderen Veranstaltungsteilnehmer, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Gleiches gilt bei Drogen-/Alkoholmissbrauch im Rahmen der Veranstaltung durch den Teilnehmer. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich in diesem Fall, ihr Kind am jeweiligen Veranstaltungsort abzuholen. Alle anfallenden Kosten sind von dem Erziehungsberechtigten zu tragen. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung an ansteckenden Krankheiten leiden, sind vom Unterricht ausgeschlossen.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ansteckende und chronische Krankheiten sowie gesundheitliche Einschränkungen (Vorerkrankungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten etc.) des Teilnehmers, die zu Notsituationen führen können, vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
Im Unterlassungsfall ist eine Haftung per se für den Veranstalter ausgeschlossen.
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters besteht nur im Rahmen der in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Zeiten. Sie beginnt nach dem Einchecken des Teilnehmers durch einen Mitarbeiter der Robot School GmbH am Empfang und endet sobald der Teilnehmer die Einrichtung verlässt.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist während der Veranstaltungen und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort nicht durch den Veranstalter unfall- oder haftpflichtversichert.
Der Veranstalter haftet nicht für Vermögensgegenstände jeglicher Art, die Teilnehmer zum Veranstaltungsort mitnehmen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bezüglich Sachschäden, abhanden gekommenen Gegenständen oder
Unfällen weisen wir zurück. Dies gilt auch für Schäden, die nicht auf ein Verschulden des Veranstalters zurückzuführen sind. Wie z.B. natürliche Abnutzung, unsachgemäße Umgang, ungeeignete Verwendung, fehlerhafte, nachlässige Bedienung oder ähnliches.
Die Erziehungsberechtigten nehmen weiterhin zur Kenntnis, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für etwaige von Dritten, wie insbesondere andere Teilnehmer, durch Zuwiderhandlungen verursachte Schäden übernimmt.
Die Erziehungsberechtigten sind außerdem dazu verpflichtet, die Schäden, die von ihrem Kind während der Unterrichtseinheiten verursacht werden, zu ersetzen. Der Veranstalter schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betrifft. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalter, falls der Teilnehmer gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
Der Veranstalter ist dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag zu kündigen, wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann (u.a. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Ausfall von Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, fehlerhafte oder verzögerte Belieferung durch Lieferanten, behördliche Maßnahmen). Der Veranstalter zahlt die anteilige Kursgebühr zurück, die sich aufgrund nicht genutzter Leistungen ergibt.
Alternativ darf der Veranstalter Ersatztermine benennen, über die er alle Veranstaltungsteilnehmer informiert. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung besteht bei solchen unvermeidbaren Terminänderungen nicht.
Minderjährige Teilnehmer können von einer Veranstaltung nur von dem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
In einem anderen Fall müssen die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung schriftlich die Namen derjenigen Personen angeben, die den Teilnehmer/in von der Veranstaltung abholen können.
Die Robot School GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ist insbesondere damit einverstanden, dass die abgehaltenen Unterrichtseinheiten, der Lernfortschritt als auch weitere unterrichtsrelevante Informationen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte im Rahmen der Erbringung der Dienste findet nur statt, wenn und soweit dies nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zulässig ist.
Hinweise zu unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bild- und Videoaufnahmen, die während der Unterrichtseinheiten von Teilnehmern erstellt werden, sind Eigentum des Veranstalters. Die Erziehungsberechtigten stimmen im Voraus zu, dass während den Veranstaltungen Fotos, Gruppenbilder und Videoaufnahmen von ihrem Kind erstellt werden dürfen. Eine gesonderte Einzelfreigabe erfolgt nicht.
Der Veranstalter kann diese Bild- und Videomaterialien für Marketingzwecke – vor allem auf der eigenen Website und den eigenen Social-Media-Kanälen –verwenden.
Die Erziehungsberechtigten können vor Veranstaltungsbeginn bei der Anmeldung angeben, dass die Aufnahmen von ihrem Kind nicht veröffentlicht werden.
Die Erziehungsberechtigten erklären mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung, dass die auf dem Anmeldeformular angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Zudem erklären sie, dass sie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben und damit vorbehaltlos einverstanden sind.
Die ROBOT SCHOOL gewährt dem Teilnehmer rabattierte Sonderkonditionen für das fortlaufende Kursprogramm während der bestehenden Mitgliedschaft im ROBOT CLUB.
Ebenfalls gewährt die ROBOT SCHOOL dem Teilnehmer die Nutzungsmöglichkeit der ROBOT Club-Area inkl. des vorhandenen technischen Equipments zu Lern- und Arbeitszwecken. Das Freie Arbeiten erfolgt unter Aufsicht, jedoch ohne Anleitung und Unterricht.
Die Nutzung der ROBOT Club-Area ist ohne Zusatzkosten in der Mitgliedschaft enthalten.
Der Erziehungsberechtigte haftet für die Nutzung und den Gebrauch des technischen Equipments durch sein Kinder und ist bei Verlust oder Untergang des Equipments schadensersatzpflichtig ggü. der ROBOT SCHOOL.
Das monatliche Nutzungsentgelt wird am Tag des angegebenen Vertragsbeginns fällig. Die weiteren monatlichen Entgelte sind jeweils am gleichen Tag der Folgemonate zu begleichen. Die ROBOT SCHOOL behält sich vor, den Abrechnungstag auf den 1. oder 15. des Monats zu ändern. Bei der Zahlungsweise „Vorauszahlung“ ist der aufgeführte Gesamtbetrag für die Erstlaufzeit mit Abschluss des Vertrages fällig. Der Vorauszahlungsbetrag erfasst lediglich die Nutzungsentgelte für die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen.
Bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise und schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden von mehr als drei Monatsentgelten behält sich ROBOT SCHOOL vor, sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß § 259 ZPO sofort und insgesamt fällig zu stellen. ROBOT SCHOOL behält sich zudem vor, den monatlichen Beitrag bestehender Mitgliedschaften zu erhöhen. Mitglieder werden über die Höhe und den Zeitpunkt der Erhöhung vorab in Kenntnis gesetzt.
Der Hauptvertrag beginnt zu dem angegebenen Vertragsbeginn und läuft zunächst für die gewählte Grundlaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Mitgliedschaften mit einer Grundlaufzeit von 3 oder 6 Monaten wird nach Ablauf der Grundlaufzeit der monatliche Beitrag wie im gewählten Mitgliedschaftstarif angegeben, weiterhin berechnet. Maßgeblich ist bei allen Kündigungen der Zugang der Kündigungserklärung in der ROBOT SCHOOL.
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesen Fällen entsprechend der nachfolgenden Regelung. Im Falle einer Vertragsstilllegung verschiebt sich das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stilllegungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Stilllegungszeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens der ROBOT SCHOOL übertragbar. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, ohne Zustimmung seitens der ROBOT SCHOOL das ihm überlassene Zutrittsdokument (z.B. Mitgliedskarte, Chipkarte, Chip-Armband etc.) Dritten zu überlassen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2023